Die Antwort auf diese Frage wird einige ernüchtern. Unabhängig davon ob dein Tiny House auf Rädern steht, gilt für die Nutzungsform "Wohnen" folgendes:
Ein Tiny House on Wheels (THoW) das auf einem Privatgrundstück steht, gilt in Deutschland wie jedes andere Haus auch als ein "Bauvorhaben" - egal ob du ständig darin lebst oder es nur als Wochenendhaus nutzt. Ein Bauvorhaben verlangt je nach Bundesland eine Baugenehmigung oder eine Bauanmeldung, sowie die Einhaltung folgender Gesetze und Vorschriften:
- Baugesetzbuches (BauGB)
- Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes (LBO)
- Flächennutzungsplan (Beispiel Köln)
- ggf. ein Bebauungsplan (Beispiel Oberdollendorf)
- ggf. Ortsgestaltungssatzung (Beispiel Bad Sassendorf)
Vor dem Aufstellen deines THoW musst du dich daher bei der entsprechenden Gemeinde formlos oder mit einer förmlichen Bauvoranfrage nach den für dein Vorhaben gültigen Bestimmungen erkundigen.
Eine Baugenehmigung ist in Deutschland nur für verkehrsmäßig und technisch erschlossene Grundstücke möglich. Der Stellplatz/Baugrund muss also an das Wegenetz, an Wasser, Elektrizität und die Kanalisation angeschlossen sein. Der Bauantrag muss von einem Architekten oder Zimmermannmeister unterschrieben beim Bauamt der Gemeinde eingereicht werden.
Wenn du das THoW auf einem Campingplatz oder einem Privatgrundstück in einem Wochenend-/Ferienhausgebiet aufstellst und es nur als Feriendomizil nutzt, muss keine separate Baugenehmigung erlangt werden, da hier bereits eine pauschale Genehmigung vorliegt.
Wer mehr zu dem Thema wissen will, der wird im Podcast zur baurechtlichen Einordnung von Tiny Houses fündig.
Viele Grüße,
Madeleine
P.S. Jurion.de ist meines Erachtens die mit Abstand beste digitale Rechtsbibliothek! Darin findest du super einfach Gesetze und kannst dir diese absolut benutzerfreundlichen anzeigen lassen.
Liebe Madeleine. Finde ich super, dass Du das Thema aufgreifst. Vielleicht kann der Experte etwas dazu sagen, was aus seiner Sicht dann legal und realistisch ist? Schonmal vielen Dank und viele Grüße. Claudia
Liebe Claudia, vielen Dank für deine Frage, das ist ein guter Punkt. Nehme ich gerne auf. Grüße, Madeleine
I know for a fact that Madeleine is into Tiny Houses for a bigger reason than just building something. It has to do with a way of thinking, of seeing the people and the world around her. At the same time, she is taking a professional route to realize her dream. It’s the best of both worlds.
I’m looking forward to seeing how this project grows.
Go for it, Madeleine!
Danke, dass Ihr Euch damit auseinandersetzt. Dann braucht vielleicht nicht jeder das Rad neu zu erfinden. Gruß Uli
Ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz ist meines Wissens nach nicht zwingend erforderlich. Ich kenne ein „ganz normales“ Haus, das vor wenigen Jahren gebaut wurde und keinen Anschluss an das öffentliche Stromnetz hat.
Hallo Oliver, danke für den Hinweis. Ich denke dass jede Gemeinde das selbst festgelegen darf und auch nochmal in Anschluss- und Benutzungszwang unterschieden werden muss. Eine konkrete Ausnahme bzw. generelle Sonderstellung für Strom wäre schonmal super, hab ich aber bisher nicht gefunden. Wenn dir dazu etwas „legales“ in die Finger kommt, gerne her damit!
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